Sehr geehrte Eltern,

wie Sie ja bereits aus mehreren Schreiben wissen, starten ab Montag die Abschlussschüler der 9. und 10. Klassen mit ihrem Unterricht. Dieser findet täglich von 8.00-11.15 Uhr unter strengen Sicherheitsvorkehrungen statt. Die Schüler werden in Gruppen zu maximal 15 Schüler geteilt und getrennt voneinander unterrichtet. Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5m ist durch die vorgegebene Sitzordnung gewährleistet. Toilettengänge sind nur einzeln möglich und auch die Pausen finden auf getrennten Flächen unter Wahrung des Sicherheitsabstandes statt. Die Lehrkräfte sind gehalten die Schüler auf die regelmäßigen Handhygiene, Niesetikette usw. hinzuweisen. Die Räume werden regelmäßig gelüftet, jeder Schüler verwendet nur seine Arbeitsmittel, und auch die Werkzeuge der Schule (z.B. im Technikunterricht) werden regelmäßig gereinigt. Aufgrund dieser vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen verhängen wir keine Maskenpflicht und diese ist auch von Seiten des Kultusministeriums nicht vorgeschrieben. Auch von der Verwendung von industriellem Desinfektionsmittel wurde abgeraten und auf die regelmäßige Handhygiene verwiesen.

Selbstverständlich fahren die Busse in alle benötigten Ortschaften. Die Morgenlinien fahren deshalb regulär und die Fahrten zum Unterrichtsschluss um 11.15 Uhr finden Sie hier. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in den Bussen des ÖPNV Gesichtsmasken (auch ein Schal oder Tuch sind erlaubt) zu tragen sind. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Sohn/Ihre Tochter entsprechend ausgerüstet ist. Zudem möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass Schüler nur dann in die Schule kommen dürfen, wenn sie frei von Symptomen sind. Schüler, die Risikogruppen angehören, dürfen nur mit einem fachärztlichen Attest in die Schule.

Notfallbetreuung:

Nachdem wir seit Tagen auf weitere Weisungen bezüglich der Notfallbetreuung warten, ist nun ein Schreiben bezüglich der Ausweitung gekommen. Dieses Schreiben finden sie im Wortlaut hier.

Zusammengefasst heißt das:

- Kinder von Eltern, die bisher einen Anspruch auf Notfallbetreuung hatten (Systemrelevanz), haben diesen weiterhin im Umfang des regulären Unterrichts, den sie besuchen

- neu: Alleinerziehende Eltern haben nun auch einen Anspruch auf Betreuung für ihre Kinder, sofern sie berufstätig sind

Alles Weitere entnehmen Sie bitte dem Schreiben (siehe oben).

 

Mit freundlichem Gruß

Werner Winter, Rektor

 

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