Ist Ihr Kind erkrankt, geben Sie bitte am ersten Tag, an dem es nicht am Unterricht teilnehmen kann, in der Schule Bescheid und entschuldigen es. Die Entschuldigung muss vor Unterrichtsbeginn vorliegen und kann erfolgen per
- Telefon (09825 9271450)
- E-Mail (verwaltung(at)gs-ms-herrieden.de)
Die Schulverwaltung gibt die Krankmeldung an die Klassenlehrkraft weiter. Vielleicht können Sie auch schon sagen, wie lange das Kind voraussichtlich fehlen wird und wem ggf. die Hausaufgaben mitgegeben werden sollen.
Wenn Ihr Kind während der Unterrichtszeit zum Arzt gehen muss, sagen Sie bitte auch Bescheid. Eine Bescheinigung des Arztes über den Arztbesuch ist normalerweise nicht notwendig.
Kann Ihr Kind aus Krankheitsgründen nicht am Sportunterricht teilnehmen, verfahren Sie bitte analog. Ein Attest ist im Regelfall nur bei langfristigen Erkrankungen oder Beeinträchtigungen erforderlich. Wenn Ihr Kind sich während des Unterrichts plötzlich krank fühlt, hat es die Möglichkeit zu Hause oder bei einer angegebenen Kontaktperson anzurufen, um dann ggf. abgeholt zu werden. Bitte teilen Sie dem Sekretariat oder der Klassenlehrerin eine oder mehrere Rufnummern mit, unter der Sie oder andere Ansprechpartner erreichbar sind. Sollte Ihr Kind auf dem Schulweg oder in der Schule einen Unfall haben, teilen Sie dieses bitte auch kurzfristig dem Sekretariat mit, da eine Unfallmeldung erstellt werden muss.
Setzen Sie die Schule bitte davon in Kenntnis, wenn Ihr Kind unter einer ansteckenden Krankheit leidet.
Ist Ihr Kind von Kopfläusen befallen, darf es nicht in die Schule kommen. Teilen Sie dies unbedingt der Schule mit, um eine Ausbreitung eindämmen zu können. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Broschüre der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung über Kopfläuse.
Diese Broschüre ist in Sprache erschienen.