Allgemeines

An allen Schulen mit Ausnahme der Grundschulen und der Berufsschulen wird ein Schulforum eingerichtet.

 

Mitglieder des Schulforums

  • Der Schulleiter sowie drei von der Lehrerkonferenz gewählte Lehrkräfte (Lehrerkonferenz bestimmt Amtsdauer dieser Lehrkräfte)
  • die oder der Vorsitzende und zwei weitere gewählte Mitglieder des Elternbeirates
  • der Schülerausschuss und
  • ein Vertreter des Sachaufwandsträgers

 

Den Vorsitz im Schulforum führt der Schulleiter.

 

Verpflichtung zur Teilnahme an Mitwirkungsorganen

Eine Lehrkraft darf die Arbeit in einem Mitwirkungsorgan (z. B. Schulforum) nicht deshalb verweigern, weil sie sich gegenüber Nichtbeteiligten zusätzlich belastet sieht.

 

Aufgaben des Schulforums

Das Schulforum berät in Fragen, die Schüler, Eltern und Lehrkräfte gemeinsam betreffen, und gibt Empfehlungen ab.

 

Folgende Entscheidungen werden im Einvernehmen mit dem Schulforum getroffen:

 

  • die Entwicklung eines eigenen Schulprofils, das der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde bedarf
  • Stellung eines Antrags auf Zuerkennung des Status einer MODUS-Schule
  • Erlass von Verhaltensregeln für den geordneten Ablauf des äußeren Schulbetriebs (Hausordnung)
  • Festlegung der Pausenordnung und Pausenverpflegung
  • Grundsätze über die Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen des Schullebens
  • Festlegung der über die Zielvereinbarung hinausgehenden Entwicklungsziele im Schulentwicklungsprogramm gemäß Art. 2 (4) Satz 4 BayEUG
  • Entwicklung des schulspezifischen Konzepts zur Erziehungspartnerschaft gemäß Art. 74 (1) Satz 2 BayEUG
  • Genehmigung von Ausnahmen zum generellen Sammlungsverbot
  • Genehmigung von Ausnahmen zum Verbot vom Genuss alkoholischer Getränke
  • Entscheidung über die Verteilung der Schülerzeitung auf dem Schulgelände – nach Beratung von Einwendungen der Schulleitung
  • Entscheidung über das Programm der Schülerfahrten der Schule: örtliches Ziel, pädagogische Zielsetzung, Art, Anzahl, Dauer, Verpflichtung oder Freiwilligkeit der Teilnahme und teilnehmenden Jahrgangsstufen bzw. Klassen/Gruppen; von Lehrplaninhalten kann hierdurch nicht abgewichen werden

 

Folgende Entscheidungen werden unter Mitwirkung des Schulforums getroffen:

 

  • § 4 (1) MSO Erlass einer Hausordnung
  • § 26 (3) MSO Nennung von Spendern bei Zuwendungen
  • § 40 (2) MSO Festlegung von Grundsätzen der Beaufsichtigungen
  • § 43 (1) MSO Festlegung der Unterrichtszeiten

 

Dem Schulforum ist insbesondere Gelegenheit zu einer vorherigen Stellungnahme zu geben bei

 

  • wesentlichen Fragen der Schulorganisation, soweit nicht eine Mitwirkung der Erziehungsberechtigten oder des Elternbeirats vorgeschrieben ist
  • Fragen der Schulwegsicherung und der Unfallverhütung in Schulen
  • Baumaßnahmen im Bereich der Schule
  • Grundsätzen der Schulsozialarbeit
  • der Namensgebung einer Schule

 

Das Schulforum kann ferner auf Antrag eines Betroffenen in Konfliktfällen vermitteln.
Ordnungsmaßnahmen, bei denen die Mitwirkung des Elternbeirats vorgesehen ist, werden im Schulforum nicht behandelt.
Das Schulforum kann beschließen, dass der Vertrauenslehrer von allen Schülern gewählt wird.

 

Anträge

Jedes Mitglied hat das Recht, einen Antrag einzubringen, über den zu beraten und zu entscheiden ist.

 

Schülerzeitung

Werden Einwendungen des Schulleiters von der Redaktion der Schülerzeitung nicht berücksichtigt, so ist das Schulforum unverzüglich einzuberufen. Das Schulforum soll den Sachverhalt beraten und eine gütliche Einigung anstreben. Kann eine gütliche Einigung nicht erzielt werden, entscheidet das Schulforum, ob die Schülerzeitung auf dem Schulgelände verteilt werden darf.

 

Einberufung des Schulforums

Vom Schulleiter mindestens einmal in jedem Halbjahr, spätestens bis zum 30. November des jeweiligen Kalenderjahres; ferner auf Verlangen von mindestens vier Mitgliedern. Mitglieder haben Vorschlagsrecht für die Tagesordnung. Das Schulforum entscheidet über den Sitzungsturnus.

 

Weitere mögliche Teilnehmer bei Sitzungen des Schulforums

Zur Behandlung einzelner Tagesordnungspunkte kann das Schulforum Lehrkräfte und Schüler der Schule, Erziehungsberechtigte der Schüler, Vertreter des Aufwandsträgers, Vertreter von Behörden und Kirchen, Schularzt hinzuziehen.

Der Aufwandsträger ist rechtzeitig über die ihn berührenden Angelegenheiten zu informieren; er kann verlangen, an der Beratung teilzunehmen.

Tagungen und Beschlussfassung des Schulforums

Nicht öffentlich. Beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Die Beschlüsse werden in offener Abstimmung mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.

Jedes anwesende Mitglied ist zur Stimmabgabe verpflichtet, außer der Beschluss betrifft nach § 8 (2) MSO ihn selbst, den Ehegatten, einen Verwandten oder einen Verschwägerten bis zum 3. Grad oder eine durch ihn vertretene natürliche oder juristische Person. Über jede Sitzung ist eine Niederschrift anzufertigen. Der Vorsitzende bestimmt den Schriftführer.

 

Beschlüsse des Schulforums

Das Schulforum beschließt in den Angelegenheiten, die ihm zur Entscheidung zugewiesen sind, mit bindender Wirkung für die Schule. In den übrigen Angelegenheiten gefasste Beschlüsse bedeuten Empfehlungen.

Wird einem empfehlenden Beschluss des Schulforums von der für die Entscheidung zuständigen Stelle nicht entsprochen, so ist dies gegenüber dem Schulforum – auf dessen Antrag schriftlich – zu begründen.

 

Entscheidung des Staatlichen Schulamts

Entscheidung durch das Staatliche Schulamt, wenn im Schulforum eine einvernehmliche Entscheidung nicht herbeigeführt werden kann; Vorlage durch den Schulleiter.

 

Verschwiegenheitspflicht der Mitglieder des Schulforums

Auch nach Beendigung der Mitgliedschaft über die ihnen bei ihrer Tätigkeit im Schulforum bekannt gewordenen Angelegenheiten. Dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Natur nach keiner Geheimhaltung bedürfen.

Kontaktieren Sie uns

  • Steinweg 8, 91567 Herrieden
  • Telefon: 09825 927 145 0
  • Telefax: 09825 4962
  • Email: verwaltung@gs-ms-herrieden.de
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