An allen Schulen mit Ausnahme der Grundschulen und der Berufsschulen wird ein Schulforum eingerichtet.
Den Vorsitz im Schulforum führt der Schulleiter.
Eine Lehrkraft darf die Arbeit in einem Mitwirkungsorgan (z. B. Schulforum) nicht deshalb verweigern, weil sie sich gegenüber Nichtbeteiligten zusätzlich belastet sieht.
Das Schulforum berät in Fragen, die Schüler, Eltern und Lehrkräfte gemeinsam betreffen, und gibt Empfehlungen ab.
Folgende Entscheidungen werden im Einvernehmen mit dem Schulforum getroffen:
Folgende Entscheidungen werden unter Mitwirkung des Schulforums getroffen:
Dem Schulforum ist insbesondere Gelegenheit zu einer vorherigen Stellungnahme zu geben bei
Das Schulforum kann ferner auf Antrag eines Betroffenen in Konfliktfällen vermitteln.
Ordnungsmaßnahmen, bei denen die Mitwirkung des Elternbeirats vorgesehen ist, werden im Schulforum nicht behandelt.
Das Schulforum kann beschließen, dass der Vertrauenslehrer von allen Schülern gewählt wird.
Jedes Mitglied hat das Recht, einen Antrag einzubringen, über den zu beraten und zu entscheiden ist.
Werden Einwendungen des Schulleiters von der Redaktion der Schülerzeitung nicht berücksichtigt, so ist das Schulforum unverzüglich einzuberufen. Das Schulforum soll den Sachverhalt beraten und eine gütliche Einigung anstreben. Kann eine gütliche Einigung nicht erzielt werden, entscheidet das Schulforum, ob die Schülerzeitung auf dem Schulgelände verteilt werden darf.
Vom Schulleiter mindestens einmal in jedem Halbjahr, spätestens bis zum 30. November des jeweiligen Kalenderjahres; ferner auf Verlangen von mindestens vier Mitgliedern. Mitglieder haben Vorschlagsrecht für die Tagesordnung. Das Schulforum entscheidet über den Sitzungsturnus.
Zur Behandlung einzelner Tagesordnungspunkte kann das Schulforum Lehrkräfte und Schüler der Schule, Erziehungsberechtigte der Schüler, Vertreter des Aufwandsträgers, Vertreter von Behörden und Kirchen, Schularzt hinzuziehen.
Der Aufwandsträger ist rechtzeitig über die ihn berührenden Angelegenheiten zu informieren; er kann verlangen, an der Beratung teilzunehmen.
Nicht öffentlich. Beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Die Beschlüsse werden in offener Abstimmung mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.
Jedes anwesende Mitglied ist zur Stimmabgabe verpflichtet, außer der Beschluss betrifft nach § 8 (2) MSO ihn selbst, den Ehegatten, einen Verwandten oder einen Verschwägerten bis zum 3. Grad oder eine durch ihn vertretene natürliche oder juristische Person. Über jede Sitzung ist eine Niederschrift anzufertigen. Der Vorsitzende bestimmt den Schriftführer.
Das Schulforum beschließt in den Angelegenheiten, die ihm zur Entscheidung zugewiesen sind, mit bindender Wirkung für die Schule. In den übrigen Angelegenheiten gefasste Beschlüsse bedeuten Empfehlungen.
Wird einem empfehlenden Beschluss des Schulforums von der für die Entscheidung zuständigen Stelle nicht entsprochen, so ist dies gegenüber dem Schulforum – auf dessen Antrag schriftlich – zu begründen.
Entscheidung durch das Staatliche Schulamt, wenn im Schulforum eine einvernehmliche Entscheidung nicht herbeigeführt werden kann; Vorlage durch den Schulleiter.
Auch nach Beendigung der Mitgliedschaft über die ihnen bei ihrer Tätigkeit im Schulforum bekannt gewordenen Angelegenheiten. Dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Natur nach keiner Geheimhaltung bedürfen.