Die gebundene Ganztagsschule

Die Grund- und Mittelschule Herrieden hat im aktuellen Schuljahr einen gebundenen Ganztagszug in den Jahrgangsstufen 3 bis 6.

Was bedeutet "gebundene" Ganztagsschule?

Die Schüler besuchen an mindestens 4 Tagen vor- und nachmittags die Schule. Der Unterricht endet Montag bis Donnerstag um 15:30 Uhr, am Freitag um 13:00 Uhr. Hat man sich für den Besuch einer gebundenen Ganztagsklasse entschieden, ist der Besuch dieser Klasse für ein Schuljahr verpflichtend. Die Schule ist für die Gestaltung des Tagesablaufs verantwortlich.

Was unterscheidet die gebundene Ganztagsklasse von einer Regelklasse?

Die Schüler lernen, essen, arbeiten und spielen gemeinsam. Über den Tag hinweg wechseln hierbei Pflichtstunden mit Übungsstunden, Essens- und Studierzeiten und Freizeitaktivitäten. Die Ganztagesschüler haben die gleiche Anzahl von Pflichtunterrichtsstunden wie die Schüler der Regelklassen.

Die Schüler erledigen ihre Arbeiten in der Schule unter Aufsicht und Mithilfe von Lehrkräften, so dass die Eltern mit Blick auf die Hausaufgaben stark entlastet werden. Die Schüler arbeiten nach einem Wochenplan, der am Freitag erfüllt sein muss.

Die Schüler erhalten zusätzliche Förderangebote, in denen ihre Stärken gefördert und an ihren Schwächen gearbeitet wird. Die Schüler besuchen zusätzlich zu ihren Regelstunden Arbeitsgemeinschaften, in denen sie vielfältige Erfahrungen sammeln können.

Was kostet die gebundene Ganztagsschule?

Die gebundene Ganztagsschule ist kostenfrei. Die Eltern müssen lediglich für die Kosten des Mittagessens und der Getränke aufkommen. Diese belaufen sich im Moment auf 3,70 Euro pro Mahlzeit.

Für welche Kinder ist die gebundene Ganztagsschule eine sinnvolle Alternative?

Sinnvoll ist die Ganztagsklasse sicher für alle Kinder, deren Eltern berufstätig sind. Aber auch Kinder, die einen Teil ihrer Freizeit gerne mit anderen an der Schule verbringen wollen, sind ebenso willkommen wie solche, die besondere Förderung oder Unterstützung benötigen.

 

Die offene Ganztagsschule

Im Grund- bzw. Förderschulbereich zeichnete sich in den vergangen Jahren eine deutliche Nach­frage nach offenen Ganztagsangeboten ab. Daher haben Staatsregierung und kommunale Spitzen­verbände im Rahmen des „Ganztagsgipfels“ am 24. März 2015 vereinbart, dass diese Angebots­form nun auch in den Jahrgangsstufen 1-4 eingeführt werden kann. Damit steht im Bereich der Grund- und Förderschulen eine weitere Form der ganztägigen Bildung und Betreuung zur Verfü­gung – neben gebundenen Ganztagsschulen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe (z. B. Horte). Sie soll Schulen, Kommunen und Eltern eine zusätzliche Möglichkeit bieten, passgenaue sowie bedarfsgerechte ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote realisieren zu können.

Flexible Betreuungsangebote in den Jahrgangsstufen 1-4 wurden bisher von den Mittagsbetreu­ungen realisiert. Häufig wurden sie über viele Jahre hinweg teils von Kommunen und teils ehren­amtlich von Eltern organisiert und mit großem Engagement qualitätsvoll durchgeführt. Die Mit­tagsbetreuungen werden an vielen Schulstandorten weiterhin eine gute Lösung sein, um die je­weiligen Betreuungsbedarfe abzudecken. Daneben gibt es auch Schulen, Kommunen und Eltern, die eine Weiterentwicklung der flexiblen Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich wünschen. Mit der Einführung offener Angebote in den Jahrgangsstufen 1-4 reagieren Staatsregierung und Kom­munen auf diese Herausforderung. Offene Ganztagsklassen haben den Vorteil, dass sie für die Eltern im Gegensatz zur Mittagsbetreuung kostenlos sind.

Eine offene Ganztagsschule bietet viele Vorteile:

  • sie bietet den Schülern einen strukturierten Tagesablauf,
  • sie fördert die Schüler individuell,
  • sie unterstützt die Schüler bei der Erledigung der Hausaufgaben bei Gruppen bis 15:30 Uhr,
  • sie bietet den Schülern vielfältigen Erfahrungsraum für soziales Miteinander und sie
  • leitet zur sinnvollen Freizeitgestaltung an.

Die Offene Ganztagsschule steht im Gesamtkonzept für die ganztägige Förderung familien- und kindgerechter Bildung, Erziehung und Betreuung in Schulen mit Angebotscharakter.

Die Offene Ganztagsschule erfüllt folgende Bedingungen:

  • das offene Ganztagsangebot bietet Bildungs- und Betreuungsangebote grundsätzlich im An­schluss an den stundenplanmäßigen Unterricht an mindestens vier Unterrichtstagen in der Woche im je nach der gewählten Angebotsform festgelegten zeitlichen Umfang an.
  • das offene Ganztagsgebot findet an Unterrichtstagen in der Verantwortung und unter der Aufsicht der Schulleitung statt.
  • der Schulaufwandsträger verpflichtet sich zur Übernahme des durch die Einrichtung und den Betrieb des offenen Ganztagsangebotes anfallenden zusätzlichen Sachaufwandes und zur Mitfinanzierung des für die jeweilige Angebotsform festgelegten Personalaufwandes.

Kostenfreiheit

Die Angebote des offenen Ganztagsangebotes im Zeitraum von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr an vier Un­terrichtstagen in der Woche sind - mit Ausnahme der Kosten für die Mittagsverpflegung - für die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich kostenfrei.

Gebundene Ganztagsschule oder offene Ganztagsschule?

In der gebundenen Ganztagsschule (GGTS) verbringen die Schülerinnen und Schüler den gesam­ten Schultag zusammen in eigens eingerichteten Ganztagsklassen. Hier ist der Pflichtunterricht auf Vormittag und Nachmittag verteilt. So wechseln sich über den ganzen Tag hinweg bis etwa 15:30 Uhr Unterrichtsstunden mit Übungs- und Studierzeiten sowie sportlichen, musischen und künstlerisch orientierten Fördermaßnahmen ab. Zudem werden auch Freizeit­aktivitäten angeboten. Die Klasse erhält 12 zusätzliche Lehrerstunden für Differenzierungs­möglichkeiten.

Die offene Ganztagsschule (OGTS) schließt direkt an den stundenplanmäßigen Klassenunterricht an und bietet meist in klassen- oder jahrgangsübergreifenden Gruppen neben einer verlässlichen Hausaufgabenbetreuung und qualifizierten Fördermaßnahmen eine breite Auswahl an Freizeitan­geboten mit z. B. sportlichen, musischen und gestalterischen Aktivitäten an. Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1-4 können folgende Angebotsformen eingerichtet werden:

Gruppen

Gruppen1

Gruppen2

1. Offene Ganztagsangebote bis 16:00 Uhr

Zielgruppe

  • Bildungs- und Betreuungsbedarf in Schulwochen bis ca. 16:00 Uhr

Betreuungszeitraum

  • Angebot an mindestens 4 Unterrichtstagen/Schulwoche

          Im Anschluss an den Unterricht bis 16:00 Uhr (wegen Schülerbeförderung)

  • Zusätzliche Angebote des Schulaufwandsträgers/Kooperationspartners nach 16:00 Uhr/am 5. Wochentag möglich

Teilnahme der Schüler

  • Mindestbuchung 2 Nachmittage/Schulwoche
  • Teilnahmeverpflichtung im Umfang der Anmeldung
  • Angebote bis 16:00 Uhr an staatlichen Schulen für Eltern grundsätzlich kostenfrei (außer Mit­tagessen und Zusatzangebote)

Angebot

  • Angebot einer täglichen Mittagsverpflegung (3,70 € pro Essen)
  • Angebot einer verlässlichen Hausaufgabenbetreuung
  • Verschiedene Freizeitangebote

Personal

  • Schule kann Kooperationspartner (z. B. Jugendhilfeträger, Kommune, Förderverein) mit der Durchführung beauftragen oder dem Abschluss von Einzelverträgen.  Abschluss durch die zu­ständige Regierung (staatliche Schulen)
  • Leitung durch Lehrkraft oder pädagogische Fachkraft (z. B. Erzieher, Sozialpädagoge) an der Schule als zentraler Ansprechpartner der Schulleitung
  • Weitere geeignete Personen mit pädagogischer Erfahrung

 

2. Kurzgruppen der Schülerbetreuung bis 14 Uhr (OGTS-Kurzgruppen)

Zielgruppe

  • Kurzer Betreuungsbedarf bis etwa 14 Uhr in den Schulwochen

Betreuungszeitraum

  • Angebot an mindestens 4 Unterrichtstagen/Schulwoche
  • Im Anschluss an den Unterricht bis 14.00 Uhr
  • Ende vor 14.00 Uhr aus pädagogischen und organisatorischen Gründen möglich, sofern die tägliche Betreuungszeit mindestens 60 Minuten beträgt

Teilnahme der Schüler

  • Mindestbuchung 2 Nachmittage/Schulwoche
  • Teilnahmeverpflichtung im Umfang der Anmeldung
  • Kurzgruppen an staatlichen Schulen bis 14 Uhr grundsätzlich für Eltern kostenfrei (außer Mit­tagessen und Zusatzangebote)

Angebot

  • Sozial- und freizeitpädagogische Ausrichtung
  • Bei Angeboten von mehr als einer Stunde/Tag:
    • Gelegenheit zur Einnahme einer Mittagsverpflegung (3,70 € pro Essen)
    • Gelegenheit zur Anfertigung von Hausaufgaben

Personal

  • Schule kann Kooperationspartner (z. B. Jugendhilfeträger, Kommune, Förderverein) mit der Durchführung beauftragen
  • Geeignete Personen mit pädagogischer Erfahrung, z. B. Personen, die über entsprechende Erfahrungen im Rahmen der Mittagsbetreuung verfügen.

 

Verbindliche Anmeldung und Teilnahme der Schülerinnen und Schüler

Die Erziehungsberechtigten melden ihre Kinder für das jeweilige Angebot (z. B. Kurzgruppe bis 14 Uhr, offene Ganztagsgruppe bis 16:00 Uhr) und pauschal für eine bestimmte Anzahl von Nachmit­tagen (zwei bis vier Schultage je Unterrichtswoche) an.

Wenn Schülerinnen und Schüler nur für zwei oder drei Nachmittage angemeldet wurden, können zu Schuljahresbeginn und nach Bekanntgabe der Stundenpläne die individuellen Betreuungstage zwischen Eltern und Schulleitung festgelegt werden (z. B. jeweils Montag und Mittwoch).

Auch während des Schuljahres sind prinzipiell Änderungen hinsichtlich der vereinbarten Betreu­ungstage möglich, sofern der zeitliche Umfang der gebuchten Betreuungszeiten dabei gleich bleibt (z. B. Wechsel von Montag/Mittwoch auf Dienstag/Donnerstag). Inwiefern diese Flexibilität vor Ort möglich ist, entscheiden Schulleitung und Kooperationspartner.

Mindestteilnahmedauer

An den Wochentagen, die zwischen Eltern und Schulleitung bzw. Kooperationspartner vereinbart wurden, nehmen die angemeldeten Schülerinnen und Schüler grundsätzlich ab dem Ende des stundenplanmäßigen Unterrichts teil.

Befreiungen in der offenen Ganztagsschule

Die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler ist grundsätzlich im Umfang der gebuchten Betreu­ungszeiten verbindlich, da es sich bei ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten in der offe­nen Ganztagsschule um eine schulische Veranstaltung handelt. Schülerinnen und Schüler können auf schriftlichen Antrag ihrer Erziehungsberechtigten, der rechtzeitig vorab gestellt werden muss, durch die Schulleitung in begründeten Ausnahmefällen in Unterrichtswochen von der Teilnahme am offenen Ganztagsangebot ganz oder teilweise befreit werden.

(Quelle:  Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst)

 

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