Die Grund- und Mittelschule Herrieden hat im aktuellen Schuljahr einen gebundenen Ganztagszug in den Jahrgangsstufen 3 bis 6.
Die Schüler besuchen an mindestens 4 Tagen vor- und nachmittags die Schule. Der Unterricht endet Montag bis Donnerstag um 15:30 Uhr, am Freitag um 13:00 Uhr. Hat man sich für den Besuch einer gebundenen Ganztagsklasse entschieden, ist der Besuch dieser Klasse für ein Schuljahr verpflichtend. Die Schule ist für die Gestaltung des Tagesablaufs verantwortlich.
Die Schüler lernen, essen, arbeiten und spielen gemeinsam. Über den Tag hinweg wechseln hierbei Pflichtstunden mit Übungsstunden, Essens- und Studierzeiten und Freizeitaktivitäten. Die Ganztagesschüler haben die gleiche Anzahl von Pflichtunterrichtsstunden wie die Schüler der Regelklassen.
Die Schüler erledigen ihre Arbeiten in der Schule unter Aufsicht und Mithilfe von Lehrkräften, so dass die Eltern mit Blick auf die Hausaufgaben stark entlastet werden. Die Schüler arbeiten nach einem Wochenplan, der am Freitag erfüllt sein muss.
Die Schüler erhalten zusätzliche Förderangebote, in denen ihre Stärken gefördert und an ihren Schwächen gearbeitet wird. Die Schüler besuchen zusätzlich zu ihren Regelstunden Arbeitsgemeinschaften, in denen sie vielfältige Erfahrungen sammeln können.
Die gebundene Ganztagsschule ist kostenfrei. Die Eltern müssen lediglich für die Kosten des Mittagessens und der Getränke aufkommen. Diese belaufen sich im Moment auf 3,70 Euro pro Mahlzeit.
Sinnvoll ist die Ganztagsklasse sicher für alle Kinder, deren Eltern berufstätig sind. Aber auch Kinder, die einen Teil ihrer Freizeit gerne mit anderen an der Schule verbringen wollen, sind ebenso willkommen wie solche, die besondere Förderung oder Unterstützung benötigen.
Im Grund- bzw. Förderschulbereich zeichnete sich in den vergangen Jahren eine deutliche Nachfrage nach offenen Ganztagsangeboten ab. Daher haben Staatsregierung und kommunale Spitzenverbände im Rahmen des „Ganztagsgipfels“ am 24. März 2015 vereinbart, dass diese Angebotsform nun auch in den Jahrgangsstufen 1-4 eingeführt werden kann. Damit steht im Bereich der Grund- und Förderschulen eine weitere Form der ganztägigen Bildung und Betreuung zur Verfügung – neben gebundenen Ganztagsschulen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe (z. B. Horte). Sie soll Schulen, Kommunen und Eltern eine zusätzliche Möglichkeit bieten, passgenaue sowie bedarfsgerechte ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote realisieren zu können.
Flexible Betreuungsangebote in den Jahrgangsstufen 1-4 wurden bisher von den Mittagsbetreuungen realisiert. Häufig wurden sie über viele Jahre hinweg teils von Kommunen und teils ehrenamtlich von Eltern organisiert und mit großem Engagement qualitätsvoll durchgeführt. Die Mittagsbetreuungen werden an vielen Schulstandorten weiterhin eine gute Lösung sein, um die jeweiligen Betreuungsbedarfe abzudecken. Daneben gibt es auch Schulen, Kommunen und Eltern, die eine Weiterentwicklung der flexiblen Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich wünschen. Mit der Einführung offener Angebote in den Jahrgangsstufen 1-4 reagieren Staatsregierung und Kommunen auf diese Herausforderung. Offene Ganztagsklassen haben den Vorteil, dass sie für die Eltern im Gegensatz zur Mittagsbetreuung kostenlos sind.
Eine offene Ganztagsschule bietet viele Vorteile:
Die Offene Ganztagsschule steht im Gesamtkonzept für die ganztägige Förderung familien- und kindgerechter Bildung, Erziehung und Betreuung in Schulen mit Angebotscharakter.
Die Angebote des offenen Ganztagsangebotes im Zeitraum von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr an vier Unterrichtstagen in der Woche sind - mit Ausnahme der Kosten für die Mittagsverpflegung - für die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich kostenfrei.
In der gebundenen Ganztagsschule (GGTS) verbringen die Schülerinnen und Schüler den gesamten Schultag zusammen in eigens eingerichteten Ganztagsklassen. Hier ist der Pflichtunterricht auf Vormittag und Nachmittag verteilt. So wechseln sich über den ganzen Tag hinweg bis etwa 15:30 Uhr Unterrichtsstunden mit Übungs- und Studierzeiten sowie sportlichen, musischen und künstlerisch orientierten Fördermaßnahmen ab. Zudem werden auch Freizeitaktivitäten angeboten. Die Klasse erhält 12 zusätzliche Lehrerstunden für Differenzierungsmöglichkeiten.
Die offene Ganztagsschule (OGTS) schließt direkt an den stundenplanmäßigen Klassenunterricht an und bietet meist in klassen- oder jahrgangsübergreifenden Gruppen neben einer verlässlichen Hausaufgabenbetreuung und qualifizierten Fördermaßnahmen eine breite Auswahl an Freizeitangeboten mit z. B. sportlichen, musischen und gestalterischen Aktivitäten an. Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1-4 können folgende Angebotsformen eingerichtet werden:
1. Offene Ganztagsangebote bis 16:00 Uhr
Zielgruppe
Betreuungszeitraum
Im Anschluss an den Unterricht bis 16:00 Uhr (wegen Schülerbeförderung)
Teilnahme der Schüler
Angebot
Personal
2. Kurzgruppen der Schülerbetreuung bis 14 Uhr (OGTS-Kurzgruppen)
Zielgruppe
Betreuungszeitraum
Teilnahme der Schüler
Angebot
Personal
Die Erziehungsberechtigten melden ihre Kinder für das jeweilige Angebot (z. B. Kurzgruppe bis 14 Uhr, offene Ganztagsgruppe bis 16:00 Uhr) und pauschal für eine bestimmte Anzahl von Nachmittagen (zwei bis vier Schultage je Unterrichtswoche) an.
Wenn Schülerinnen und Schüler nur für zwei oder drei Nachmittage angemeldet wurden, können zu Schuljahresbeginn und nach Bekanntgabe der Stundenpläne die individuellen Betreuungstage zwischen Eltern und Schulleitung festgelegt werden (z. B. jeweils Montag und Mittwoch).
Auch während des Schuljahres sind prinzipiell Änderungen hinsichtlich der vereinbarten Betreuungstage möglich, sofern der zeitliche Umfang der gebuchten Betreuungszeiten dabei gleich bleibt (z. B. Wechsel von Montag/Mittwoch auf Dienstag/Donnerstag). Inwiefern diese Flexibilität vor Ort möglich ist, entscheiden Schulleitung und Kooperationspartner.
An den Wochentagen, die zwischen Eltern und Schulleitung bzw. Kooperationspartner vereinbart wurden, nehmen die angemeldeten Schülerinnen und Schüler grundsätzlich ab dem Ende des stundenplanmäßigen Unterrichts teil.
Die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler ist grundsätzlich im Umfang der gebuchten Betreuungszeiten verbindlich, da es sich bei ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten in der offenen Ganztagsschule um eine schulische Veranstaltung handelt. Schülerinnen und Schüler können auf schriftlichen Antrag ihrer Erziehungsberechtigten, der rechtzeitig vorab gestellt werden muss, durch die Schulleitung in begründeten Ausnahmefällen in Unterrichtswochen von der Teilnahme am offenen Ganztagsangebot ganz oder teilweise befreit werden.
(Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst)