Aus unserer Schule
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Sehr geehrte Eltern,
am vergangenen Freitag wurde der der neue Rahmenhygieneplan auf die Homepage des Kultusministeriums gestellt, ohne dass eine rechtzeitige Benachrichtigung über das kultusministeriellen Mailpostfach an uns erfolgte. Aus der Zeitung konnten wir dann am gestrigen Samstag davon erfahren. Dabei gibt es eine gravierende Änderung, von der wir Sie gerne frühzeitig in Kenntnis gesetzt hätten. Aufgrund der oben beschriebenen Vorgehensweise war das nun leider nicht möglich:
Wichtig ist: Bei auftretenden Erkältungsymptomen dürfen Schülerinnen und Schüler die Schule erst wieder betreten, wenn Sie einen negativen PCR-Test oder einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen können. Schüler, die das bei einer Erkältung nicht vorlegen können, müssen wir sofort aus der Gruppe herausnehmen und isolieren und von den Eltern abholen lassen. Uns ist zwar nicht klar, wie das in der Praxis funkionieren soll, dennoch ist das die neue Vorschrift. Bitte schicken Sie deshalb Ihr Kind nicht in die Schule, wenn es Erkältungsanzeichen hat und danach bitte nur mit negativem Test.
Hier sehen Sie den entsprechenden Passus aus dem neusten Rahmenhygieneplan:
a) 1Bei leichten, neu aufgetretenen, Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen (wie Schnupfen und Husten, aber ohne Fieber) ist ein Schulbesuch allen Schülerinnen und Schülern nur möglich, wenn ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR- oder (vorzugsweise) POC-Antigen-Schnelltest durch ein lokales Testzentrum, einen Arzt oder andere geeignete Stellen) vorgelegt wird. 2Satz 1 gilt nicht bei Schnupfen oder Husten allergischer Ursache (z.B. Heuschnupfen), bei verstopfter Nasenatmung (ohne Fieber), bei gelegentlichem Husten, Halskratzen oder Räuspern, d.h. hier ist ein Schulbesuch ohne Test möglich. 3Betreten Schülerinnen und Schüler die Schule dennoch ohne Vorlage eines negativen Testergebnisses auf Sars-Cov-2 (PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest durch ein lokales Testzentrum, einen Arzt oder andere geeignete Stellen) oder einer ärztlichen Bescheinigung (z.B. bei allergischen oder chronischen Erkrankungen), werden sie in der Schule isoliert und – sofern möglich – von den Eltern abgeholt oder nach Hause geschickt.
b) 1Kranke Schülerinnen und Schüler in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals- oder Ohrenschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die Schule. 2Die Wiederzulassung zum Schulbesuch nach einer Erkrankung ist in allen Schularten erst wieder möglich, sofern die Schülerin bzw. der Schüler wieder bei gutem Allgemeinzustand ist [bis auf leichte Erkältungs- bzw. respiratorische Symptome (wie Schnupfen und Husten, aber ohne Fieber) bzw. Symptome nach Buchst. a) Satz 2] und ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR- oder (vorzugsweise) POC-Antigen-Schnelltestdurch ein lokales Testzentrum, einen Arzt oder andere geeignete Stellen) vorgelegt wird. 3Der Test kann auch während der Erkrankungsphase erfolgen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns an die oben genannten Regeln halten müssen, wie das in Praxis umzusetzen ist, wird sich zeigen.
Herzliche Grüße
Werner Winter, Rektor
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Sehr geehrte Eltern,
derzeit würden einige Informationselternabend zu den verschiedensten Themen stattinden, die aufgrund er Infektionslage und der damit verbundenen Einschränkungen nicht in Präsenz stattfinden können. Wir haben alle Informationen für Sie digital aufbereitet und stellen Ihnen diese auf der Homepage zur Verfügung. Damit das nicht den Rahmen der Startseite sprengt, stellen die die Infos unter der jeweilige Rubrik ein. Welche Infos Sie wo finden, entnehmen Sie bitte der unten stehenden Übersicht:
- Informationen zur Einschulung für unsere zukünftige Erstklässler finden Sie hier.
- Informationen zu den Abschlussprüfungen (Qualifizierender Mittelschulabschluss und Mitterer Schulabschluss) finden Sie hier.(in Bearbeitung)
- Informationen für zukünftige 7.-Klässler (M-Zug, berufsorientierende Fächer) finden Sie hier.
- Informationen für zukünftige 5.-Klässler (insbesondere Infos zur gebundenen Gantzagesklasse) finden Sie hier.
- Allgemeine Informationen zum Übertritt an andere Schulen finden Sie hier
Sollten Sie darüber hinaus einen individuellen Beratungsbedarf haben, scheuen Sie sich nicht, sich bei uns in der Schule zu melden. Vieles kann man sicher am Telefon besprechen, notfalls kann man auch individuelle Besichtigungstermine vereinbaren (natürlich unter Einhaltung der geltenden Hygienebestimmungen).
Mit freundlichem Gruß
Werner Winter, Rektor
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Liebe Eltern,
inwischen sind die Informationen vom Kultusministerium angekommen, wie der Unterricht in der nächsten Woche weitergehen soll. Die entsprechenden Schreiben des Kultusministeriums direkt an die Eltern finden Sie hier:
Informationen des Kultusministeriums zur Notbetreuung
Brief an die Eltern der Abschlussklassenschüler
Ferner haben wir die Bestimmungen zum weiteren Unterricht für Sie zusammengefasst. Diese Infos finden Sie hier:
Allgemeine Zusammenfassung des weiteren Vorgehens
Zusammenfassung des weiteren Vorgehens für Grundschulklassen
Zusammenfassung des weiteren Vorgehens für die Abschlussklassen
Bitte beachten Sie, dass Präsenzunterricht nur durchgeführt wird, wenn die Inzidenz im Landkreis unter 100 bleibt. Steigt die Zahl über diesen Wert, müssen alle Klassen wieder in den Distanzunterricht. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne an unsere Verwaltung wenden,
Mit freundlichem Gruß
Werner Winter, Rektor
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Liebe Eltern,
wie Sie vielleicht der Pressekonfernz des Kultusministers gestern entnehmen konnten, wird bis zum 29.1. kein Präsenzunterricht stattfinden. Wie der Distanzunterricht stattfindet, alle Fragen zur Notbetreuung, zu den Leihgeräten und weitere Einzelheiten finden Sie im folgenden Elternbrief. Außerdem finden Sie ein von uns erstelltes Anmeldeblatt für die Notbetreuung, das Sie gerne verwenden können. Zudem habe ich Ihnen die diversen Schreiben des Kulutsministeriums mit eingestellt:
Anmeldeblatt für die Notbetreuung
KM-Schreiben zum Distanzunterricht
Für Rückfragen stehen wir gerne telefonisch bzw. per Mail zur Verfügung.
MfG
Werner Winter, Rektor
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Liebe Eltern,
nachdem sich gestern Nachmittag die Bestimmungen für den Distanzunterricht erneut geändert haben, mussten wir die Infos noch einmal für Sie zusammenfassen. Diese Infos finden Sie im unten stehenden Elternbrief. Ferner finden Sie dort auch ein Schreiben von Kultusminister Piazolo:
Schreiben von Kultusminister Piazolo
Bestätigung des Arbeitsgebers für die Notfallbetreuung (zwingend nötig für eine Anmeldung)
Anmeldung für die Notfallbetreuung (zwingend nötig für eine Anmeldung)
Umgang mit Erkältungskrankheiten
Mit freundlichem Gruß
W. Winter, Rektor
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Liebe Eltern,
nachdem der Informationsabend zum Thema "Übertritt" aufgrund der derzeitigen Infektionslage abgesagt werden musste, bieten die Beratungslehrer ein Beratungsvideo zu diesem Thema an. Dieses Video können Sie auf der Seite des Staatlichen Schulamtes in Ansbach unter folgendem Link abrufen:
https://www.schulamt-ansbach.de/index.php/beratung/uebertrittsberatung
Falls Sie weitergehende Fragen zu diesem Thema haben, scheuen Sie sich bitte nicht bei uns anzurufen oder sich per Mail an uns zu wenden. Wir bemühen uns Ihnen möglichst zeitnah eine Rückmeldung zu geben. Für Fragen zu weiterführenden Schulen können Sie sich gerne auch an die jeweilige Schule wenden.
Mit freundlichem Gruß
Werner Winter, Rektor
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Sehr geehrte Eltern,
derzeit erreichen uns immer wieder sehr kurzfristig Änderungen bezüglich des Umganges mit den Maßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass wir alle Änderungen, die wir in Elternbriefen zusammenfassen oder Schreiben, die wir direkt für Sie vom Kultusministerium bekommen, immer unter "Info&Service" - "Schulbriefe" auf der Homepage veröffentlichen.
Mit freundlichem Gruß
Werner Winter, Rektor
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Liebe Eltern,
nach ersten Meldungen zufolge liegen wir im Landkreis nun doch bei einem Inzidenzwert von über 50. Wenn das so wäre, würde ab morgen (27.10.) die Maskenpflicht im Unterricht auch in der Grundschule gelten. Über weiter gehende Maßnahmen (wie zum Beispiel Distanzunterricht in Gruppen) würde das Landratsamt/Gesundheitsamt entscheiden. Nachdem für uns als Schule allerdings die Seite des Gesundheitsministeriums ausschlaggebend ist und wir dort noch unter einer gelben Warnstufe verortet sind, können wir das noch nicht abschließend bestätigen. Wir gehen allerdings davon aus, dass die Neuerung erst im Laufe des Nachmittags dort eingepflegt wird und wir diese Information dann nicht mehr rechtzeitig an Sie weitergeben können. Bitte bereiten Sie ihr Grundschulkind deshalb darauf vor, dass ab morgen eventuell Maskenpflicht auch im Unterricht herrscht. Falls Sie selbst die für die Schulen relevante Seite überprüfen möchten, können Sie das auf folgender Seite tun: https://www.stmgp.bayern.de/
Mit freundlichem Gruß
Werner Winter, Rektor
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Sehr geehrte Eltern,
der Bayerischen Jugendring organisiert wie schon in den Sommerferien auch für die Herbstferien ein Ferienprogramm. Alle Informationen dazu erhalten Sie in folgendem Elternbrief.
Mit freundlichem Gruß
Werner Winter, Rektor
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Liebe Eltern,
nachdem wir in der vergangenen Woche eine Klasse für zwei Tage nach Hause schicken mussten, weil es im Umfeld der Klasse zu einem Kontakt mit einer Person gekommen war, die positiv auf das Coronavirus getestet worden war, sind seit Ende der letzten Woche wieder alle Klassen "an Bord". Natürlich sind wir nicht gefeit davor, dass immer wieder Klassen kurzfristig in Quarantäne müssen. Die Entscheidung darüber, wann und welche Personen in Quarantäne müssen, trifft immer das Gesundheitsamt nicht die Schule. Da wir derzeit natürlich auf die jährliche Erkältungssaison zulaufen und sich die Anzahl der Kinder erhöht, die unter solchen Beschwerden leiden, ist es sicher für Sie als Eltern auch nicht immer ganz leicht, die Symptome ihre Kindes einzuschätzen. Grundsätzlich gilt nach wie vor bei Grundschulkinder, dass sie mit leichten Erkältungssymptomen ohne Fieber die Schule besuchen dürfen. Sollte allerdings Fieber dazu kommen, dürfen die Kinder die Schule nicht besuchen. Für Mittelschüler gilt, dass sie bei Erkältungssymptomen die Schule nicht besuchen dürfen. Erst wenn sich auch nach 24 Stunden kein Fieber eingestellt hat, dürfen die Kinder wieder in die Schule. Generell ist es aus unserer Sicht ratsamer, dass Kinder, die deutliche Symptome aufweisen, zunächst einmal die Schule nicht besuchen. Auch wenn es sich nur um eine normale Erkältung handelt, tut man mit einem Schulbesuch dem eigenen Kind und auch den anderen Kindern keinen Gefallen.
Mit freundlichem Gruß
Werner Winter, Rektor
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Liebe Eltern,
mit der heutigen Pressekonferenz hat unser Kultusminister angekündigt, dass auch die Mittelschüler ab der nächsten Woche keine Maske im Unterricht mehr tragen müssen. Dies gilt nun solange der Grenzwert von 35 von 100 000 Einwohnern nicht überschritten ist. Weiterhin gilt die Pflicht zum Tragen einer Maske aber auf den Gängen und auf dem gesamten Schulgelände. Das bedeutet, dass alle ihre Maske aufziehen müssen, wenn sie ihren Sitzplatz verlassen.
Mit freundlichem Gruß
Werner Winter, Rektor
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Liebe Eltern,
wie zu erwarten war, erhalten wir täglich neue Informationen, deren Weitergabe an Sie am schnellsten über ESIS und die Homepage zu bewerkstelligen ist. Hier die neusten Infos:
1) Hygieneplan:
Wie alle Schulen in Bayern mussten auch wir einen Hygieneplan für unser Schulhaus erstellen auf der Basis des Hygienerahmenplanes des Kultusministeriums. Unser Hygienekonzept kann in der Verwaltung eingesehen werden. Natürlich wollen wir mit unseren Richtlinien den Infektionsschutz so weit es geht gewährleisten. Letztlich hängt der Erfolg der Maßnahmen jedoch von jedem einzelnen ab. Wir Sie deshalb, auch daheim die Kinder für dieses Thema zu sensibilisieren. Wir bewegen uns an einem Ort, an dem viele Personen zusammenkommen. Deshalb gelten hier - anders als privaten Bereich - andere Regeln. Wir müssen deshalb auch ein Stück weit darauf vertrauen, dass sich alle an die bestehenden Regeln halten. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass für alle Personen Maskenpflicht gilt, sobald man das Gelände (auch die Pausenhöfe) der Schule betritt.
2) Schulbesuch:
Mit dem neuen Schuljahr gelten auch neue Regeln beim Schulbesuch bei Erkrankung. Die genauen Bestimmungen können Sie den beiden folgenden Schreiben des Kultusministeriums entnehmen:
Anschreiben des Kultusministeriums
Im Wesentlichen lassen sich die beiden Schreiben auf zwei Punkte zusammenfassen: Während kleinere Kinder (Grundschule) auch bei leichten Erkältungssymptomen (Schnupfen, Husten; ohne Fieber!!) die Schule besuchen dürfen, gilt dies nicht für Mittelschüler. Dieses müssen bei Erkältungssymptomen zu Hause bleiben. Erst wenn sich nach 24 Stunden kein Fieber eingestellt hat, dürfen diese Kinder wieder die Schule besuchen. Generell gilt für alle: Mit Fieber darf die Schule nicht besucht werden. Sollte ihr Kind aus der Mittelschule Erkältungsanzeichen haben, dann lassen Sie es bitte einen Tag daheim und prüfen am nächsten Tag, ob Fieber vorhanden ist. Die Regelungen im Detail können Sie den beiden Schreiben entnehmen.
3) Schulschluss:
Am morgigen Freitag (11.09.2020) endet der Unterricht noch einmal für alle Klassen um 12.15 Uhr. Der Stundenplan wird den Kindern morgen ausgehändigt, so dass wir ab kommenden Montag mit regulärem Stundenplanbetrieb beginnen können.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Winter, Rektor
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Liebe Eltern,
herzliche willkommen im neuen Schuljahr 2020/21. Sicher haben Sie in den vergangenen Tagen auch gebannt die Medienberichte verfolgt, um zu erfahren, wie der Schulstart in Bayern heuer aussehen wird. Heute haben Ministerpräsident Söder und Kultusminister Piazolo in einer Pressekonferenz kurz umrissen, wie das neuen Schuljahr beginnen soll. Auf die genauen Ausführungsbestimmungen warten wir derzeit noch.
Klar scheint: In den ersten zwei Schulwochen soll für Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer weiterführender Schulen eine generelle Maskenpflicht gelten. Das bedeutet, während alle Beteiligten ab der 5. Jahrgangsstufe immer (auch im Unterricht) einen Mund-Nasenschutz tragen müssen, dürfen die Kinder und die Lehrer in der Grundschule die Maske während des Unterrichts abnehmen. Wie der Tagesablauf im Einzelnen aussehen soll, ergibt sich in den nächsten Tagen. Wir sind derzeit dabei, ein Hygienekonzept zu erstellen auf der Basis der Bestimmungen, die hoffentlich in den nächsten Tagen kommen. Wie in den vergangenen Wochen und Monaten auch gilt, dass alles mit "heißer Nadel" gestrickt ist. Da wir die einzelnen Bestimmungen auch erst sehr kurzfristig bekommen, können die fertigen Ergebnisse auch nicht sofort vorliegen. Bitte entschuldigen Sie das, aber das liegt nach wie vor nicht in unserer Hand.
Für unsere zukünftigen Erstklässler wird es natürlich ein ganz besonderes Jahr in doppelter Hinsicht. Natürlich müssen wir auch bei der Begrüßung unserer neuen ABC-Schützen die Infektionsschutzregeln beachten. So werden wir zum Beispiel die drei Klassen in getrennten Räumen empfangen, damit wir keinen Begegnungsverkehr haben und um die Gesamtpersonenzahl gemessen an der Raumgröße nicht zu überschreiten, dürfen pro Schüler immer nur zwei Begleitpersonen mit dabei sein. Alle Bestimmungen hinsichtlich des Empfanges der 1. Klassen finden Sie in diesem Elternbrief. Dieses Schreiben ist den betreffenden Eltern heute auch per Serienbrief zugegangen. Dort finden Sie auch, welcher Klasse Ihr Kind zugeteilt ist.
Klassenzuteilungen und Raumpläne für die restlichen Klassen hängen, wie im vergangenen Jahr auch, wieder am ersten Schultag in der Aula aus. Inwieweit der Stundenplan bereits in der ersten Woche anlaufen kann, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden. Wenn alles klappt, wollen wir am Freitag der ersten Schulwoche nach Stundenplan starten. Allerdings ist die Lehrerstundenzuweisung heuer eine enorme Herausforderungen, weil wir mit noch mehr Lehrern an anderen Schulen "hängen", so dass die Absprachen äußerst schwierig und zeitraubend sind. Zum Ablauf der ersten Schulwoche finden Sie morgen weitere Einzelheiten auf der Homepage.
Mit freundlichem Gruß
Werner Winter, Rektor